Seit vielen Jahren ist der Bau der Bundesstraße B 221 n ein wichtiges Thema für den NABU im Kreis Heinsberg. Nunmehr scheint etwas Bewegung ist die aktuellen Planungen zu kommen. Oliver Gellißen berichtet über den aktuellen Stand.
Die Ortsumgehungen von Arsbeck und Wildenrath sind inzwischen fertiggestellt, die Ortsumgehungen Wassenberg und Unterbruch befinden sich derzeit im Planfeststellungsverfahren.
Ende 2011 wurde seitens der Landesregierung eine Prioritätenliste der in NRW anstehenden Straßenbauvorhaben vorgestellt. Demnach steht die Ortsumgehung Wassenberg ebenso auf der höchsten Prioritätsstufe wie auch die Ortsumgehung von Ratheim (L 117 n).
Appell zur Umsetzung der L117n
Im August 2011 hatte NABU-Landesvorsitzender Josef Tumbrinck bereits einen Lösungsvorschlag für die verkehrliche Situation in Wassenberg und Ratheim unterstützt und den «Appell zur zügigen Umsetzung der L117n» unterzeichnet. Hintergrund dieses Apells ist der aus Naturschutzsicht äußerst umstrittene Bau der Ortsumgehung Unterbruch mit einer entsprechend langen Durchquerung der Ruraue.
Gefordert wird ein Bauende der B 221 n an der L 117, weil eine Umgehung Unterbruch aus Sicht des NABU dann nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Umgehung von Ratheim mittels der L 117 n (sowie die Anbindung an die BAB 46).
Bürgermeistertrasse
Weiterer Streitpunkt ist das Festhalten an der sog. „Bürgermeistertrasse“ durch die Myhler Schweiz und die Schaffung eines sog. „Fixpunktes“ im Bereich der L 117. Falls es zur Umsetzung dieser Trasse kommt, würde der so geschaffene Fixpunkt eine automatische Weiterführung der B 221 n in Richtung Unterbruch mitten durch die Ruraue zur Folge haben, mögliche Alternativen wäre von vorne herein ausgeschlossen.
An der Bürgermeistertrasse wird offensichtlich festgehalten, um den Baubeginn der Ortsumgehung Wassenberg nicht weiter zu verzögern und dies, obwohl seitens des NABU bereits 2006 mittels Gutachten nachgewiesen wurde, dass es durchaus kostengünstigere und naturverträglichere Trassenführungen im Bereich der Myhler Schweiz gibt.
Wie sieht ein möglicher Kompromiss aus?
Bei Schaffung entsprechender Ausgleichsmaßnahmen und einer vernünftigen Anbindung (z. B. ohne Schaffung eines Fixpunktes und Verlagerung in das interkommunale Gewerbegebiet, s. hierzu das Verkehrsgutachten v. Prof. Küchler) der B 221 n an die L 117, würde der NABU sicherlich nicht gegen die Ortsumgehung Wassenberg Klage erheben, weil dieser sich der präkeren Verkehrssituation in Wassenberg durchaus bewusst ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine klare Aussage zum Verzicht auf den Weiterbau der Ortsumgehung Unterbruch mit einer Linienführung mitten durch die Ruraue.