Trinkwasserschutz und Landwirtschaft

Laut einer EU-Veröffentlichung werden im Durchschnitt 44  % des Trinkwassers aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Europa für die Landwirtschaft verwendet. Die Landwirtschaft kann in verschiedener Form die chemische Zusammensetzung und auch die Menge des Grund- und Oberflächenwassers beinflussen, wie Oliver Gellißen im nachfolgenden Artikel aufzeigt.

 

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es darf weder Krankheitserreger noch chemische Stoffe enthalten, die unsere Gesundheit gefährden könnten. Trinkwasser wird zu einem großen Teil aus dem Grundwasser gefördert. In NRW werden außerdem ca. 40% des Trinkwassers aus Oberflächengewässern gewonnen. Unsere Grundwasservorräte werden aus dem Niederschlagswasser gespeist. Die folgende Abbildung stellt den Wasserkreislauf in vereinfachter Form dar:

Der Anteil des Niederschlagwassers, der nicht oberflächig abfließt, nicht verdunstet und nicht durch die Pflanzen aufgenommen wird, versickert im Boden und kann die Grundwasservorräte auffüllen. Große "Verluste" für die Grundwasserneubildung entstehen durch einen beschleunigten Wasserabfluss: Als Folge intensiver Nutzungen in den Gewässerauen wird das Niederschlagswasser beschleunigt abgeführt, so dass es zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildung kommt. Für eine Grundwasserneubildung in ausreichender Menge und guter Qualität sind deshalb die Nutzungen an Bach und Fluss von großer Bedeutung: Z.B. bewirken in der Gewässeraue vorhandene Retentionsräume eine deutliche Verzögerung des Wasserabflusses. Retentionsräume tragen somit nicht nur zum Hochwasserschutz, sondern auch zur Grundwasserneubildung bei, weil dem Niederschlagswasser Zeit bleibt, im Boden zu versickern und so die Grundwasservorräte aufzufüllen.

 

Was hat die intensive Nutzung unserer Landschaft mit dem Grund- und Trinkwasserschutz zu tun?

Die Gewässerauen wurden in der Vergangenheit intensiven Nutzungen zugeführt: die intensive landwirtschaftliche Nutzung wird auch heute noch häufig bis direkt an die Böschungsoberkante betrieben. Die engen Wechselwirkungen zwischen Fließgewässer und angrenzendem Landschaftsraum sind stark beeinträchtigt: Im Zuge der immer intensiver betriebenen Landwirtschaft wurden viele Flächen innerhalb der Auen systematisch dräniert und entwässert, so dass den Bächen und Flüssen das Oberflächenwasser beschleunigt zugeführt wird. Die Möglichkeit der Grundwasserneubildung durch Versickerung des Niederschlagswassers wird auf diese Weise stark eingeschränkt. Eine weitere Folge des beschleunigten Wasserabflusses ist eine Tiefenerosion der Gewässersohle, was wiederum eine Grundwasserabsenkung nach sich zieht. Zudem besteht bei solch tief liegenden Gewässern die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung durch das Gewässer.

 

Über das Dränwasser und über abgeschwemmte Bodenpartikel gelangen beträchtliche Mengen an Schad- und Nährstoffen aus Düngemitteln und Pestiziden in angrenzende Oberflächengewässer. Derart belastete Gewässer sind keinesfalls für die Trinkwassergewinnung geeignet.

 

Durch Nährstoffeinträge ins Gewässer kann es zu Nährstoffüberschüssen kommen, die mit sauerstoffzehrenden Prozessen einhergehen. Gewässerorganismen werden abgetötet, im Extremfall kann es zu einer Verödung des Gewässers kommen. Die natürlichen Selbstreinigungsprozesse funktionieren unter diesen Bedingungen nicht mehr.

 

Wie wirken sich Gewässerunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen auf den Wasserabfluss und die Grundwasserneubildung aus?

Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen in und an Wasserläufen waren in der Vergangenheit primär darauf ausgerichtet, einen schadlosen Wasserabfluss zu gewährleisten (vgl. § 1 WHG, alte Fassung). Schadloser Wasserabfluss wurde i.d.R. mit möglichst schnellem Wasserabfluss gleichgesetzt, so dass viele Fließgewässer massiv ausgebaut wurden. Sie verlaufen geradlinig in eintönigen, stark eingetieften Regelprofilen. Die Fließstrecken wurden verkürzt und die Gewässersohlen und -ufer durch technische Ausbaumethoden fixiert.

Bewässerung (NABU Verbandsnetz)
Bewässerung (NABU Verbandsnetz)

So wurde die enge Wechselwirkung des Gewässers mit der umgebenden Landschaft aufgehoben, der Boden in seiner Wasserrückhaltefunktion beeinträchtigt. Die Versickerung, die unter natürlichen / naturnahen Verhältnissen auch über Gewässersohle und ufernahen Bereich erfolgt, wurde auf diese Weise minimiert.

 

Nach aktueller Rechtslage (vgl. § 1a Abs. 1 WHG) sind die Gewässer heute als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen sind zu unterlassen. Diese gesetzlichen Vorgaben sind seit einigen Jahren bei der Gewässerunterhaltung zu berücksichtigen.

 

Welche Chancen bietet die naturnahe Gewässerentwicklung für den Trinkwasserschutz?

Im Rahmen einer naturnahen Gewässerentwicklung sollen die in der Vergangenheit geschaffenen naturfernen Gewässerstrukturen wieder in naturnähere Zustände überführt werden. Die Wechselwirkungen zwischen Gewässer und umgebender Landschaft sollen wieder belebt werden. Maßnahmen der naturnahen Gewässerunterhaltung zielen auf die Erhaltung, Reaktivierung und Entwicklung der ökologischen Funktionen des Gewässers im Naturhaushalt.

 

Eine sehr erfolgversprechende Maßnahme zur naturnahen Gewässerentwicklung ist die "Entfesselung" der Bäche und Flüsse: Durch den Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen, einhergehend mit der Ausweisung nutzungsfreier Uferrandstreifen wird dem Fließgewässer Raum für eine eigendynamische Entwicklung gegeben. Im Laufe der Zeit kommt es zu einer Differenzierung der eintönigen Sohl- und Uferstrukturen. Aufgrund der erosionsbedingten Ausbildung von Bögen und Schleifen (Mäander) kann es nach und nach zu einer Verlängerung der Fließstrecke kommen. Durch das gezielte Einbringen von Störstellen können diese Prozesse initiiert und gefördert werden. Weitere Maßnahmen zielen auf eine sukzessive Anhebung der Gewässersohle.

 

Uferrandstreifen bilden einen wirksamen Puffer gegen Schadstoff- und Nährstoffeinträge. Die Beschattung des Gewässers durch aufkommende Ufergehölze wirkt sich günstig auf den Sauerstoffhaushalt aus und trägt wesentlich zu einer Aufwertung der Lebensraumfunktion und zu einer Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens bei.

 

Die Reaktivierung von Retentionsräumen in der Gewässeraue kann eine deutliche Verzögerung des Wasserabflusses bewirken. Retentionsräume tragen somit nicht nur zum Hochwasserschutz, sondern auch zur Grundwasserneubildung bei, weil dem Niederschlagswasser Zeit bleibt, im Boden zu versickern und so die Grundwasservorräte aufzufüllen.

Welchen Beitrag kann die Landwirtschaft zum Grund- und Oberflächenschutz und damit zum Trinkwasserschutz leisten?

Von besonderer Bedeutung für einen nachhaltigen Trinkwasserschutz ist eine gewässerschonende Flächennutzung. Die Landwirtschaft kann einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung der trinkwasserbelastenden Nitrate im Grund- und Oberflächenwasser leisten. Wichtigster Aspekt einer grundwasserschonenden Landbewirtschaftung ist die Unterbindung von Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen ins Grund- und Oberflächenwasser.

 

Es ist z.B. eine genaue Ermittlung des Düngungsbedarfes und eine genaue Dosierung anzustreben. Moderne Ausbringungstechniken ermöglichen eine genaue Dosierung und eine gezielte, verlustarme Ausbringung des Düngers, so dass Einträge in Oberflächengewässer z.B. durch Verdriftung minimiert werden.

 

Eine geschickte Fruchtfolgengestaltung mit dem Anbau von Zwischenfrüchten speichert überschüssigen Stickstoff über Winter in der Pflanzenmasse und hält ihn für die nachfolgende Ackerkultur verfügbar. Zudem ist die Gefahr der Oberbodenerosion von bewachsenen Flächen gegenüber nackt daliegenden Flächen wesentlich geringer. So kann eine Nitratauswaschung ins Grundwasser und in angrenzende Oberflächengewässer vermieden werden.

Eine mechanische Unkrautbekämpfung ist dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vorzuziehen.

Insbesondere in Gewässernähe ist die ökologische Landwirtschaft unter dem Aspekt eines nachhaltigen Trinkwasserschutzes der konventionellen Landbewirtschaftung vorzuziehen: Im ökologischen Landbau dürfen ausschließlich betriebseigene Naturdünger verwendet werden, chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie die Ausbringung von Gülle aus konventioneller Tierhaltung sind generell verboten. Die Betriebe dürfen nur so viele Tiere halten, wie durch selbst erzeugtes Futter ernährt werden können, damit ist eine Massentierhaltung mit der Folge des übermäßigen Anfalls gewässergefährdender Exkremente ausgeschlossen. Bodenbewirtschaftung und Tierhaltung bilden einen in sich geschlossen Kreislauf.

 

Den effektivsten Schutz der Oberflächengewässer von Schadstoff-

einschwemmungen bietet der Verzicht auf eine ackerbauliche Nutzung in unmittelbarer Gewässernähe. Es wird empfohlen, an Fließgewässer angrenzende Flächen mit standortgerechten Gehölzen aufzuforsten, der Sukzession zu überlassen oder extensiv als Grünland zu nutzen.

 

Literatur u. Quelle:

 

SCHEFFER / SCHACHTSCHABEL, 1992: Lehrbuch der Bodenkunde, 13. durchgesehene Auflage.

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